Fragen und Antworten
Häufige Fragen zur Physiotherapie
Wie läuft der erste Termin mit ärztlicher Verordnung ab?
Zu Beginn findet immer eine ausführliche Befunderhebung statt.
Gemeinsam besprechen wir Ihre Beschwerden und Ziele und erstellen darauf aufbauend einen individuellen Behandlungsplan.
Werden die Kosten für Physiotherapie von privaten Krankenversicherungen oder Beihilfe-Tarifen erstattet?
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung können Sie unsere ordnungsgemäßen Rechnungen wie jede andere Heilmittelrechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Erstattung erfolgt im Rahmen Ihres individuellen Tarifs.
Sollten in Ihrem Tarif Einschränkungen bei Heilmitteln bestehen, empfehlen wir eine kurze Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle.
Eine mögliche Differenz zwischen Rechnungsbetrag und Erstattung ist vom Patienten selbst zu tragen.
Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von uns eine Honorarvereinbarung, mit der Sie die Kostenfrage im Vorfeld klären können.
Unsere Honorare orientieren sich an den erstattungsfähigen Höchstbeträgen der Bundesbeihilfe in der jeweils aktuellen Fassung. Wir berechnen je nach Leistungsart einen Steigerungsfakrot von bis zu 1,6. Für Hausbesuche kommt ein Faktor von 1,8 zur Anwendung.
Trotz sorgfältiger Pflege der Angaben auf dieser Website sind ausschließlich die in der Honorarvereinbarung festgelegten Beträge verbindlich. Den individuellen Behandlungspreis erfahren Sie vorab in unserer Praxis.
Mehr dazu finden Sie auf der Seite: Preise.
Wie erfolgt die Abrechnung?
Nach Abschluss der Behandlung - im Regelfall nach Abschluss der Verordnung - erhalten Sie von uns eine ordnungsgemäße Rechnung.
Die Rechnung ist unabhängig von Erstattung durch Ihre Versicherung oder Beihilfestelle innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen.
Kann ich Ihre Dienste auch in Anspruch nehmen, wenn ich nicht privat krankenversichert oder über Beihilfe versichert bin?
Auch gesetzlich Versicherte können unsere Leistungen in Anspruch nehmen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten jedoch nur bei Praxen mit Kassenzulassung. Da wir keine Kassenzulassung besitzen, erfolgt die Behandlung in der Regel als Selbstzahlerleistung.
Bitte klären Sie eine mögliche Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
Häufige Fragen zum sektoralen Heilpraktiker (Physiotherapie)
Was ist der sektorale Heilpraktiker - und welche Vorteile habe ich davon?
Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie ist eine staatliche Erlaubnis, die es speziell qualifizierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ermöglicht, physiotherapeutische Behandlungen eigenständig und ohne ärztliche Verordnung durchzuführen.
Die Tätigkeit ist dabei ausschließlich auf den Bereich der Physiotherapie beschränkt.
Was ist der Unterschied zur „normalen“ Physiotherapie?
In der klassischen Physiotherapie benötigen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung.
Mit der Erlaubnis als sektorale Heilpraktikerin besteht die Berechtigung:
- eine physiotherapeutische Untersuchung durchführen
- eigenständig eine Behandlungsindikation stellen
- physiotherapeutische Maßnahmen direkt einleiten
Die Behandlung erfolgt ausschließlich im Bereich der Physiotherapie – also muskuloskelettal, funktionell und bewegungsbezogen.
Benötige ich eine Verordnung vom Arzt?
Nein.
Mit der sektoralen Heilpraktiker-Erlaubnis können Sie direkt einen Termin vereinbaren – auch ohne ärztliche Verordnung.
Das spart Zeit und ermöglicht einen schnellen Therapiebeginn.
Ist das sicher?
Ja.
Im Rahmen der Erstuntersuchung erfolgt eine ausführliche Befunderhebung inklusive sogenanntem „Red-Flag-Screening“. Das bedeutet: Sollte sich zeigen, dass eine ärztliche Abklärung erforderlich ist, erfolgt selbstverständlich eine entsprechende Empfehlung.
Ihre Sicherheit steht jederzeit im Vordergrund.
Für welche Beschwerden ist das sinnvoll?
Die direkte Behandlung ohne Rezept ist besonders geeignet bei:
- akuten Rücken- oder Nackenschmerzen
- Gelenkbeschwerden
- muskulären Problemen
- Sportverletzungen
- Bewegungseinschränkungen
- wiederkehrenden funktionellen Beschwerden
Wie läuft der erste Termin ohne ärztliche Verordnung ab?
Zu Beginn erfolgt eine ausführliche physiotherapeutische Anamnese und Untersuchung. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob eine physiotherapeutische Behandlung sinnvoll und angezeigt ist.
Anschließend wird ein individueller Therapieplan erstellt.
Wer übernimmt die Kosten?
Die Behandlung im Rahmen des sektoralen Heilpraktikers erfolgt auf Selbstzahlerbasis.
Die Abrechnung erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben für Heilpraktikerleistungen. Grundlage der Honorargestaltung kann dabei die Gebührenübersicht für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils gültigen Fassung sein.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten teilweise oder vollständig – abhängig vom jeweiligen Tarif. Eine Erstattungsgarantie kann jedoch nicht gegeben werden.
Gesetzlich Versicherte können die Leistungen ebenfalls als Selbstzahler in Anspruch nehmen.
Für gesetzlich Versicherte oder privat Versicherte ohne entsprechende Erstattungsregelung kann der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen sinnvoll sein. Bitte informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Krankenversicherung oder einem unabhängigen Berater.
Was ist der Vorteil für mich?
Sie profitieren von:
- direktem Therapiebeginn
- schneller Terminvergabe
- keiner Wartezeit auf eine Verordnung
- einer qualifizierten physiotherapeutischen Ersteinschätzung
Häufige Fragen zu organisatorischen und allgemeinen Themen
Wie vereinbare ich einen Termin?
Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Website angefragt werden.
Sollten Sie uns telefonisch nicht direkt erreichen, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht – wir melden uns zeitnah zurück.
Kann ich vereinbarte Termine wieder absagen?
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vorher kostenfrei telefonisch abgesagt werden.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, den Termin gemäß §615 BGB in voller Höhe in Rechnung zu stellen.
Termine nach Wochenenden oder Feiertagen bitten wir bis 15 Uhr des letzten vorhergehenden Arbeitstages abzusagen.
Was passiert, wenn ich zu spät komme?
Bitte planen Sie ausreichend Zeit für Ihre Anfahrt ein.
Verspätungen verkürzen die Behandlungszeit entsprechend, da nachfolgende Termine eingehalten werden müssen. Eine Verlängerung ist in der Regel nicht möglich.
Wie kann ich bezahlen?
Die Bezahlung erfolgt per Rechnung, in der Regel per Überweisung.
Je nach Leistungsart ist auch eine direkte Zahlung per EC-Karte vor Ort möglich.
Die Zahlungsfrist entnehmen Sie bitte Ihrer Rechnung.
Muss ich etwas zum Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie – sofern vorhanden – folgende Unterlagen mit:
- ärztliche Verordnung (bei Rezeptbehandlungen)
- relevante Arztberichte oder Befunde
- aktuelle Medikamentenliste
Bequeme Kleidung ist von Vorteil.
Handtücher, Laken sowie alle für die Behandlung erforderlichen Materialien werden in unserer Praxis bereitgestellt.
