Aktueller Stand

Ich befinde mich derzeit im Lehrgang sowie im Verfahren zur Erlangung der Erlaubnis als sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie.
Die auf dieser Seite beschriebenen Leistungen werden nach Erteilung der behördlichen Genehmigung voraussichtlich ab November 2026 angeboten.

Bis dahin erfolgt die physiotherapeutische Behandlung wie gewohnt auf Grundlage ärztlicher Verordnungen oder als Selbstzahlerleistung.

der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie

direkter Zugang zur Behandlung - ohne Umwege

Rückenschmerzen, ein blockiertes Gelenk oder anhaltende Nackenbeschwerden treten selten dann auf, wenn es gerade passt. 

Häufig folgt zunächst die Suche nach einem Arzttermin, danach die Ausstellung einer Verordnung – und erst anschließend beginnt die eigentliche Therapie.

Mit der Erlaubnis als sektorale Heilpraktikerin für Physiotherapie ist dieser Umweg bei geeigneten Beschwerden nicht zwingend erforderlich. Beschwerden des Bewegungsapparates können direkt physiotherapeutisch untersucht und behandelt werden – ohne vorherige ärztliche Verordnung.

Das bedeutet: eine zeitnahe, strukturierte Einschätzung Ihrer Beschwerden und – wenn sinnvoll – ein unmittelbarer Therapiebeginn.

Wann ist der direkte Weg sinnvoll?

Nicht jede Beschwerde benötigt zunächst eine ärztliche Diagnostik.
Gerade funktionelle und muskuloskelettale Probleme lassen sich häufig physiotherapeutisch klar einordnen.

Typische Anlässe sind:

  • akute Rücken- oder Nackenschmerzen
  • Gelenkbeschwerden (z. B. Schulter, Hüfte, Knie)
  • muskuläre Verspannungen
  • Bewegungseinschränkungen
  • Sportverletzungen
  • wiederkehrende Beschwerden ohne akuten Krankheitswert

Wenn Ihre Beschwerden in diesen Bereich fallen, kann eine direkte physiotherapeutische Untersuchung sinnvoll sein.

Warum das für Sie den Unterschied macht

Im klassischen Versorgungssystem führt der Weg häufig über mehrere Stationen: Arzttermin, Verordnung, Terminvereinbarung in der Praxis.

Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie verkürzt diesen Weg bei geeigneten Beschwerden.
Sie erhalten:

  • eine fundierte physiotherapeutische Untersuchung
  • eine klare funktionelle Einordnung Ihrer Beschwerden
  • eine strukturierte Therapieplanung
  • eine transparente Einschätzung, ob weitere ärztliche Diagnostik notwendig ist

Das Ziel ist nicht „schnell behandeln um jeden Preis“, sondern eine verantwortungsvolle, fachlich begründete Entscheidung.

Was ist der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie?

Der sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie ist eine staatliche Erlaubnis, die speziell qualifizierten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erteilt wird. Sie berechtigt dazu, im klar definierten Rahmen der Physiotherapie eigenständig tätig zu werden – auch ohne ärztliche Verordnung.

Die Erlaubnis wird durch das zuständige Gesundheitsamt erteilt und setzt eine Überprüfung der fachlichen sowie rechtlichen Kenntnisse voraus.

„Sektoral“ bedeutet dabei, dass sich die Tätigkeit ausschließlich auf den physiotherapeutischen Bereich beschränkt. Sie umfasst die funktionelle Untersuchung, die Einschätzung der Behandlungsindikation sowie die Durchführung geeigneter physiotherapeutischer Maßnahmen.

Eine allgemeine heilkundliche Tätigkeit außerhalb dieses Bereichs ist damit nicht verbunden.

Fachlich klar begrenzt – und genau deshalb verantwortungsvoll

Es handelt sich nicht um eine naturheilkundliche Tätigkeit und nicht um alternativmedizinische Verfahren.

In unserer Praxis werden keine homöopathischen Mittel eingesetzt und keine naturheilkundlichen Therapiekonzepte angewendet.

Die Behandlung konzentriert sich ausschließlich auf Beschwerden des Bewegungsapparates und basiert auf physiotherapeutischen Fachkenntnissen.

Naturheilkundliche Verfahren, homöopathische Mittel oder alternativmedizinische Diagnosemethoden kommen nicht zum Einsatz.

Ihre Sicherheit steht an erster Stelle

 

Vor Beginn einer Behandlung erfolgt eine strukturierte Anamnese und Untersuchung. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Screening auf sogenannte "Red Flags" - also Hinweise auf Beschwerden, die ärztlich abgeklärt werden sollten.

Hierbei finden wir gemeinsam heraus, ob eine physiotherapeutische Behandlung ohne vorherige ärztliche Einschätzung indiziert ist.

Sollten sich entsprechende Anzeichen ergeben, wird eine ärztliche Vorstellung empfohlen. Der direkte Zugang zur Physiotherapie ersetzt keine notwendige medizinische Diagnostik, sondern ergänzt sie im geeigneten Rahmen.

Kosten und Erstattung

Die Behandlung erfolgt auf Selbstzahlerbasis.

Die Abrechnung richtet sich nach den rechtlichen Vorgaben für Heilpraktikerleistungen. Als Orientierung kann die Gebührenübersicht für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils gültigen Fassung dienen.

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten abhängig vom individuellen Tarif ganz oder teilweise. Eine Garantie auf vollständige Erstattung kann nicht gegeben werden.

Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn eigenständig, in welchem Umfang Ihr individueller Versicherungstarif Heilpraktikerleistungen abdeckt. Da die Erstattung stark tarifabhängig ist, empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Gesetzlich Versicherte können die Leistungen ebenfalls als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Für gesetzlich Versicherte oder privat Versicherte ohne entsprechende Tarifleistungen kann der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistugen sinnvoll sein. Bitte informieren Sie sich hierzu individuell bei Ihrer Krankenversicherung oder einem unabhängigen Berater.

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